Für Händler und Käufer6 Min. Lesezeit

Überstellungskennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen: Auto aus Deutschland nach Österreich holen

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Ein Paar lädt auf einem Parkplatz einen Koffer in den Kofferraum eines Autos

Kurz gesagt

Für ein in Deutschland gekauftes Auto brauchen Sie bis Österreich ein Kennzeichen und eine Versicherung; die österreichische Behörde empfiehlt ein ausländisches Überstellungskennzeichen, das der deutsche Händler besorgt. In Deutschland ist das ein Ausfuhrkennzeichen (bis zur Dauer der Versicherung, längstens ein Jahr) oder ein Kurzzeitkennzeichen (fünf Tage). In Österreich dürfen Sie damit höchstens vier Wochen fahren. Als Beispiel für die Gebühr nennt die Zulassungsbehörde Berlin mindestens 33,20 Euro; Versicherungsprämien nennen wir nicht. Stand: 28.10.2026.

Inhalt
  1. Welches Kennzeichen passt zu welcher Fahrt
  2. Ausfuhrkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen: was das deutsche Recht sagt
  3. Schritt für Schritt vom Kauf bis zur Zulassung in Österreich
  4. Was Sie vor der Fahrt klären sollten
  5. Was das für Käufer und für Händler bedeutet
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen
  8. Aktualisierungen

Welches Kennzeichen passt zu welcher Fahrt

Ein Auto aus Deutschland muss auf der Fahrt nach Österreich ein Kennzeichen tragen und versichert sein; die Optionen sind ein ausländisches Überstellungskennzeichen, eine bestehende Zulassung oder der Transport auf dem Anhänger oder im Schlepp (oesterreich.gv.at, Stand 12.1.2026, gelesen am 28.10.2026). Welche deutsche Plakette dahintersteht, hängt davon ab, ob das Auto noch zugelassen ist und wie lange die Fahrt dauert.

KennzeichenWie lange gültigWas dafür nötig istGrenze
Ausfuhrkennzeichen (§ 45 FZV)Für die Dauer der nachgewiesenen Haftpflichtversicherung, längstens ein Jahr; das Ablaufdatum steht auf dem SchildVersicherungsbestätigung für ausländische Fahrzeuge; der nächste Hauptuntersuchungstermin darf nicht vor dem Ablauf liegen; die Zulassungsbescheinigung Teil I wird auf die Ausfuhr beschränktNach Ablauf darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr bewegt werden
Kurzzeitkennzeichen (§ 42 FZV)Bis zum Ablauf des fünften Tages nach der ZuteilungFahrzeug mit Typgenehmigung, gültige Hauptuntersuchung, Haftpflichtversicherung; zulässig für Probefahrten und ÜberführungsfahrtenFür eine dauerhafte Verbringung ins Ausland gelten §§ 41 und 42 nur, soweit es der ausländische Staat zulässt (§ 45 Abs. 1)
Ausländisches ÜberstellungskennzeichenIn Österreich nicht länger als vier Wochen, ein Mal um vier Wochen verlängerbar; es gilt die Frist, die zuerst abläuftKurzzeit-Haftpflichtversicherung, die der ausländische Händler mit dem Kennzeichen besorgtDie Behörde empfiehlt, es über den Händler zu besorgen
Grünes Überstellungskennzeichen (Österreich, § 46 KFG)Mindestens 3, höchstens 21 TageAntrag in Österreich mit Lichtbildausweis, Nachweis des Besitzes (zum Beispiel Kaufvertrag), Fahrzeugdokument und VersicherungFür Fahrzeuge in Österreich; im Inland besorgte Plakette kann im Ausland Probleme machen

Das blaue österreichische Probefahrtkennzeichen ist nicht in allen EU-Ländern zulässig (oesterreich.gv.at). Für das grüne österreichische Überstellungskennzeichen nennt die Behörde 248,60 Euro insgesamt: 65,60 Euro Versicherungsabwicklung, 124 Euro Überstellungsfahrt, 23 Euro Kennzeichen und 36 Euro Kaution, die bei Rückgabe binnen eines Jahres erstattet wird (oesterreich.gv.at, Stand 12.1.2026). Dieser Betrag gilt nicht für das deutsche Ausfuhrkennzeichen.

Ausfuhrkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen: was das deutsche Recht sagt

Das Ausfuhrkennzeichen ist für die dauerhafte Verbringung eines Fahrzeugs in einen anderen Staat gedacht: Die Zulassung ist auf die Dauer der Versicherung begrenzt, längstens auf ein Jahr, und die Zulassungsbescheinigung Teil I wird auf die Ausfuhr beschränkt (§ 45 Abs. 1 FZV). Ist das Auto in Deutschland noch zugelassen, beantragt der Halter das Ausfuhrkennzeichen bei der Zulassungsbehörde und gibt Zulassungsbescheinigung und bisherige Kennzeichen zur Entstempelung ab (§ 45 Abs. 4 FZV).

Das Kurzzeitkennzeichen beginnt mit 03 oder 04 und ist bis zum Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages gültig; es ist für Probe- und Überführungsfahrten eines nicht zugelassenen Fahrzeugs bestimmt (§ 42 FZV). Ob ein anderer Staat es für die Überführung akzeptiert, regelt dessen Recht. Die österreichische Behörde nennt in den gelesenen Texten nur das ausländische Überstellungskennzeichen als empfohlenen Weg; zum deutschen Kurzzeitkennzeichen haben wir dort keine Aussage gefunden. Fragen Sie deshalb vor der Fahrt die deutsche Zulassungsbehörde und Ihre Versicherung.

Ein Beispiel für den deutschen Teil liefert die Zulassungsbehörde Berlin: Das Ausfuhrkennzeichen gilt dort 15 Tage bis ein Jahr, je nach Versicherungsvertrag und Entscheidung der Behörde, die Gebühr nach GebOSt beträgt im günstigsten Fall 33,20 Euro, die Kennzeichenschilder kommen hinzu. Eine vorherige Abmeldung ist nicht mehr nötig, die bisherigen Kennzeichen sind vorzulegen. Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss einen Empfangsbevollmächtigten angeben (Service Berlin, gelesen am 28.10.2026). Andere Behörden können abweichen.

Schritt für Schritt vom Kauf bis zur Zulassung in Österreich

SchrittWoWas Sie brauchen
1. Vor dem KaufBeim Händler in DeutschlandKaufvertrag oder bezahlte Rechnung, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (oder ausländisches Fahrzeugdokument), EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC), Serviceheft, Bedienungsanleitung
2. Kennzeichen und VersicherungHändler oder deutsche ZulassungsbehördeAusfuhr- oder Überstellungskennzeichen mit Haftpflichtversicherung für die Fahrtdauer
3. ÜberstellungsfahrtDeutschland bis ÖsterreichFahrzeugpapiere im Auto; Fahrt innerhalb der Gültigkeit des Kennzeichens
4. NoVAZuständiges FinanzamtFormular NoVA 2, Kaufvertrag oder Rechnung, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank, Lichtbildausweis, ausländische Zulassungspapiere; Termin je Fahrzeug
5. ZulassungZulassungsstelle in ÖsterreichNachweis der bezahlten NoVA und die übrigen Unterlagen der Zulassungsstelle

Die NoVA entsteht mit der Zulassung in Österreich, die Berechnung nimmt der künftige Zulassungsbesitzer selbst vor; erst nach Zahlung ist die Zulassung möglich. Die Höhe hängt vom Fahrzeug und vom Recht ab, das bei der Erstzulassung im Ausland galt; der Rechner des BMF ist die richtige Stelle (BMF, Stand 1.7.2026). Zölle fallen für Fahrzeuge aus EU-Staaten nicht an (oesterreich.gv.at).

Was Sie vor der Fahrt klären sollten

  • Gültigkeit. Das Kennzeichen muss die gesamte Strecke abdecken, und die Versicherung muss für dieselbe Zeit gelten (oesterreich.gv.at).
  • Hauptuntersuchung. Beim Ausfuhrkennzeichen darf der nächste Hauptuntersuchungstermin nicht vor dem Ablauf der Zulassung liegen; liegt er davor, ist die Untersuchung durchzuführen (§ 45 Abs. 1 FZV).
  • Termin beim Finanzamt. Die NoVA-Termine buchen Sie online über das BMF mit dem Thema „Normverbrauchsabgabe“ oder telefonisch; jedes Fahrzeug braucht einen eigenen Termin (BMF, Stand 1.7.2026).
  • Kosten. Gebühr der Zulassungsbehörde (Beispiel Berlin: mindestens 33,20 Euro) und Versicherungsprämie erfahren Sie bei der Behörde und der Versicherung; die NoVA berechnen Sie mit dem Rechner des BMF.

Was das für Käufer und für Händler bedeutet

Für Käufer

Klären Sie Kennzeichen und Versicherung mit dem Verkäufer, bevor Sie zahlen, und lassen Sie sich Kaufvertrag, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und das COC aushändigen. Mit diesen Papieren können Sie in Österreich die NoVA berechnen und die Zulassung beantragen.

Für Händler

Wer regelmäßig in Deutschland einkauft, wiederholt jeden Schritt je Fahrzeug: Kennzeichen, Versicherung, NoVA-Termin. Das Finden der Fahrzeuge lässt sich bündeln: WeltScout speichert Suchen, beobachtet 50+ Portale in 14 Ländern und meldet neue Inserate per WhatsApp oder E-Mail, je nach Paket einmal oder zweimal täglich. Kennzeichen, Steuern und Zulassung ersetzt das Werkzeug nicht.

Häufige Fragen

Welches Kennzeichen brauche ich für ein in Deutschland gekauftes Auto nach Österreich?

Ein Kennzeichen mit Versicherung für die Fahrt. Die österreichische Behörde empfiehlt ein ausländisches Überstellungskennzeichen vom Händler; in Deutschland ist für die dauerhafte Verbringung das Ausfuhrkennzeichen vorgesehen (§ 45 FZV).

Wie lange darf ich in Österreich mit dem ausländischen Überstellungskennzeichen fahren?

Nicht länger als vier Wochen, einmal um vier Wochen verlängerbar, wenn Wartezeiten bei Behörden entstehen. Es gilt die Frist, die zuerst abläuft (oesterreich.gv.at, Stand 12.1.2026).

Reicht ein Kurzzeitkennzeichen?

Es ist fünf Tage gültig und für Probe- und Überführungsfahrten bestimmt (§ 42 FZV). Für die dauerhafte Verbringung ins Ausland gilt es nach § 45 Abs. 1 FZV nur, soweit der ausländische Staat es zulässt; die österreichische Behörde empfiehlt ein ausländisches Überstellungskennzeichen. Klären Sie es vorab mit Zulassungsbehörde und Versicherung.

Muss ich beim Import aus Deutschland Zoll zahlen?

Nein. Die EU ist eine Zollunion, für Fahrzeuge aus EU-Mitgliedstaaten fallen keine Zollabgaben an (oesterreich.gv.at). Die NoVA fällt trotzdem bei der Zulassung an.

Mehr zum Import finden Sie im Artikel Gebrauchtwagen aus Deutschland importieren. Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Quellen

  1. Überstellung des Kfz nach Österreich oesterreich.gv.at, Stand 12.1.2026,
  2. Überstellungskennzeichen oesterreich.gv.at, Stand 12.1.2026,
  3. § 42 FZV - Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz,
  4. § 45 FZV - Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges in das Ausland gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz,
  5. Eigenimport aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (NoVA) Bundesministerium für Finanzen, Stand 1.7.2026,
  6. Verfahren (Fahrzeugimport) Bundesministerium für Finanzen, Stand 1.7.2026,
  7. Ausfuhrkennzeichen beantragen für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge aus dem Inland Service Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten,

Aktualisierungen

  • : Artikel veröffentlicht. Amtliche Quellen am 28.10.2026 gelesen.

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