Für Händler und Käufer6 Min. Lesezeit
Gebrauchtwagen aus Deutschland importieren: Ablauf für Käufer aus Österreich und dem EU-Ausland
- Autor
- Luka Velkavrh
- Redaktion
- Redaktion WeltScout
- Veröffentlicht
- Aktualisiert

Kurz gesagt
Wer in Deutschland einen Gebrauchtwagen kauft und im EU-Ausland anmelden will, braucht ein Ausfuhrkennzeichen und vollständige Papiere; Zoll fällt innerhalb der EU nicht an. Beim Eigenimport nach Österreich sind NoVA und Erwerbsteuer zu entrichten, bevor das Fahrzeug zugelassen wird. Der Beitrag richtet sich an Privatkäufer und Händler. Beträge nennen wir nicht; Sie ermitteln sie mit den amtlichen Rechnern. Stand: Oktober 2026.
Inhalt
- Fällt beim Import eines Gebrauchtwagens aus Deutschland Zoll an?
- Kauf in Deutschland als ausländischer Käufer
- Eigenimport nach Österreich: die Schritte
- Kauf im EU-Ausland und Zulassung in Deutschland
- Überblick nach Zielland
- Checkliste: Das sollten Sie vom Verkäufer erhalten
- Amtliche Quellen und Rechner (abgerufen am 19.10.2026)
- Was das für Privatkäufer und was für Händler bedeutet
- Häufige Fragen
- Quellen
- Aktualisierungen
Fällt beim Import eines Gebrauchtwagens aus Deutschland Zoll an?
Nein, innerhalb der EU nicht. Wer ein Auto in einem anderen EU-Land kauft und in sein Wohnsitzland bringt, zahlt keinen Zoll (Your Europe, Europäische Kommission). Zulassungssteuern und Kfz-Steuern sind dagegen nicht EU-weit geregelt, jedes Land legt sie selbst fest. Die Schweiz gehört nicht zur EU, ein Fahrzeug von dort wird wie jede Einfuhr aus einem Drittland behandelt, mit Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Kauf in Deutschland als ausländischer Käufer
Wer ein Auto aus Deutschland selbst ins Ausland fahren will, braucht in der Regel ein Ausfuhrkennzeichen. Nach der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung gilt es höchstens ein Jahr, setzt eine Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge voraus, und eine fällige Hauptuntersuchung muss vor Ablauf der Zulassung durchgeführt werden (§ 45 FZV). Für ein bereits zugelassenes Fahrzeug wird das Ausfuhrkennzeichen bei der Zulassungsbehörde beantragt, mit der Zulassungsbescheinigung und den bisherigen Kennzeichen zur Entstempelung. Die Behörde kann die Gültigkeit kürzer befristen, damit das Fahrzeug rasch ausgeführt wird.
Ob Umsatzsteuer anfällt, hängt vom Verkäufer und vom Fahrzeug ab. Steuerlich gebraucht ist ein Auto nur, wenn es mehr als 6.000 km gefahren ist und mehr als sechs Monate nach der ersten Inbetriebnahme geliefert wird. Sonst gilt es als neu, auch wenn es älter ist (Europäische Kommission).
| Verkäufer | Fahrzeug ist steuerlich gebraucht | Fahrzeug ist steuerlich neu |
|---|---|---|
| Privatperson | Keine Umsatzsteuer | Umsatzsteuer im Land der Zulassung |
| Händler oder anderes Unternehmen | Umsatzsteuer kann ausgewiesen sein oder nicht, je nach Besteuerungsart des Händlers (zum Beispiel Differenzbesteuerung); im Zulassungsland fällt sie nicht noch einmal an | Umsatzsteuer im Land der Zulassung; sagen Sie dem Händler, wohin das Auto geht, sonst verlangt er deutsche Umsatzsteuer, die Sie später zurückfordern |
Wurde Umsatzsteuer in beiden Ländern gezahlt, besteht Anspruch auf Erstattung: zuerst beim Verkäufer, danach bei der Finanzbehörde des Kauflands (Your Europe).
Eigenimport nach Österreich: die Schritte
- Eintragung in die Genehmigungsdatenbank. Ohne sie ist eine Zulassung in Österreich nicht möglich. Sie erfolgt durch den Generalimporteur oder die Landesprüfstelle (Bundesministerium für Finanzen).
- NoVA und Umsatzsteuer (Erwerbsteuer) gemeinsam entrichten. Das geht beim Finanzamt, mit dem Formular NoVA 2 per FinanzOnline oder nach Terminvereinbarung, oder bei einem befugten Parteienvertreter, also einem Generalimporteur.
- Freischaltung in der Genehmigungsdatenbank. Das Finanzamt schaltet das Fahrzeug nach Zahlungseingang frei. Das ist Voraussetzung für die Zulassung.
- Zulassung in Österreich.
Der NoVA-Erklärung ist beim Kauf von einem befugten Händler die Rechnung beizulegen, bei einem Privatkauf sind es Kaufvertrag und Fahrzeugbewertung (zum Beispiel Eurotax oder ein Gutachten). Dazu kommen der Datenblattauszug als Nachweis der Eintragung, ein amtlicher Lichtbildausweis und die ausländischen Zulassungsdokumente. Ausnahmen von der Bewertung nennt das Ministerium, zum Beispiel für Oldtimer.
Kauf im EU-Ausland und Zulassung in Deutschland
Wer ein Auto im EU-Ausland kauft und in Deutschland anmelden will, braucht zusätzlich zu den üblichen Unterlagen (SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer, elektronische Versicherungsbestätigung, Ausweis mit Meldebescheinigung, Kaufvertrag) die ausländischen Fahrzeugpapiere und eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC). Ist das Fahrzeug älter als drei Jahre, ist ein Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung nötig. Ein deutsches Kurzzeitkennzeichen reicht für die Überführung nicht, besorgt werden muss ein Ausfuhrkennzeichen im Kaufland (Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland, Stand der Seite: April 2024).
Überblick nach Zielland
| Zielland | Vor der Überführung | Steuern | Zulassung |
|---|---|---|---|
| Österreich | Fahrzeugpapiere im Original, COC, Rechnung oder Kaufvertrag | NoVA und Erwerbsteuer gemeinsam, Formular NoVA 2 | Nach Freischaltung in der Genehmigungsdatenbank |
| Deutschland (Kauf im EU-Ausland) | Ausfuhrkennzeichen des Kauflands, ausländische Papiere, COC | Umsatzsteuer nach Verkäufer und Fahrzeugalter; Kfz-Steuer in Deutschland | Zulassungsstelle am Wohnsitz, bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind, mit Nachweis der Hauptuntersuchung |
| Anderes EU-Land | Ausfuhrkennzeichen aus Deutschland (§ 45 FZV) | Nach nationalem Recht | Nationale Zulassungsbehörde |
Checkliste: Das sollten Sie vom Verkäufer erhalten
- Kaufvertrag oder saldierte Rechnung, bei Händlern mit Hinweis auf die Besteuerungsart.
- Fahrzeugpapiere im Original: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, soweit vorhanden.
- EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier).
- Ausgefüllte Garantiekarte, Serviceheft und Betriebsanleitung.
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung.
Das Bundesministerium für Finanzen nennt diese Unterlagen für den österreichischen Eigenimport als Dokumente, die die Käuferin oder der Käufer vom Verkäufer erhalten sollte. Auch für andere Zielländer ist das eine sinnvolle Grundlage.
Amtliche Quellen und Rechner (abgerufen am 19.10.2026)
- BMF Österreich: Verfahren beim Fahrzeugimport (letzte Aktualisierung 1. Juli 2026) und der NoVA-Rechner.
- oesterreich.gv.at: Zulassungssperre und Finanzsperrauskunft, mit der Sie prüfen, ob für eine Fahrgestellnummer eine Sperre in der Genehmigungsdatenbank eingetragen ist.
- § 45 FZV auf gesetze-im-internet.de zum Ausfuhrkennzeichen.
- Your Europe: Mehrwertsteuer beim Kauf eines Autos (englisch).
Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung.
Was das für Privatkäufer und was für Händler bedeutet
Für Privatkäufer
Entscheidend ist, dass die Papiere stimmen, bevor Sie zahlen. Fehlt das COC, kann es beim Hersteller angefordert werden. Gibt es für das Fahrzeug keines (zum Beispiel bei Importen aus Nicht-EU-Ländern), verlangt Deutschland ein Vollgutachten einer Prüfstelle. Bei einem Privatkauf in Österreich brauchen Sie zusätzlich eine Fahrzeugbewertung für die NoVA-Erklärung.
Für Händler
Wer regelmäßig importiert, kann in Österreich Steuern und Freischaltung über einen befugten Parteienvertreter abwickeln lassen, der für die Richtigkeit der selbstberechneten Abgabe haftet. Oft ist aber die Suche der Engpass. WeltScout beobachtet 50+ Portale in 14 Ländern und meldet neue Inserate per WhatsApp oder E-Mail. Die Prüfung läuft je nach Paket ein- oder zweimal am Tag. Das Paket Business kostet ab 129,90 EUR im Monat zuzüglich Umsatzsteuer, der Test ist ohne Kreditkarte möglich. Die App ist derzeit auf Englisch, der Support antwortet auch auf Deutsch.
Häufige Fragen
Wie lange gilt ein Ausfuhrkennzeichen?
Höchstens ein Jahr, und höchstens so lange wie die nachgewiesene Haftpflichtversicherung. Die Zulassungsbehörde kann die Frist kürzer setzen (§ 45 FZV).
Brauche ich bei einem Privatkauf eine Fahrzeugbewertung?
Ja, für die NoVA-Erklärung in Österreich: Bei Privatkäufen sind Kaufvertrag und Fahrzeugbewertung oder Gutachten beizulegen. Ausnahmen gelten unter anderem für Oldtimer und für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1.1.1992 bei Import aus einem EU-Land (BMF Österreich).
Kann ich ein Auto im EU-Ausland mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen holen?
Nein. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen reicht dafür nicht, Sie müssen am Kaufort ein Ausfuhrkennzeichen besorgen (Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland).
Wie prüfe ich, ob für ein Fahrzeug in Österreich eine Sperre besteht?
Mit der Finanzsperrauskunft, die Sie über die Fahrgestellnummer abfragen. Eine gesperrte Nummer wird von den Finanzbehörden freigeschaltet, sobald die Steuern bezahlt sind (oesterreich.gv.at).
Gilt das auch für Autos aus der Schweiz?
Nein. Die Schweiz ist kein EU-Land, deshalb kommen Zollformalitäten und Einfuhrumsatzsteuer hinzu (Your Europe).
Weitere Beiträge finden Sie im Blog von WeltScout.
Quellen
- VAT when buying or selling a car Your Europe, Evropska komisija,
- Buying and leasing a car in another EU country Your Europe, European Commission,
- Buying and selling cars European Commission, Taxation and Customs Union,
- Buying a Car in another EU Country European Consumer Centres Network (ECC-Net),
- § 45 FZV - Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges in das Ausland gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz,
- Ein Auto aus dem Ausland überführen & in Deutschland zulassen Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (ECC-Net),
- Verfahren (Fahrzeugimport) Bundesministerium für Finanzen, Österreich,
- Berechnungsprogramme (NoVA-Rechner) Bundesministerium für Finanzen, Österreich,
- Zulassungssperre/Finanzsperrauskunft oesterreich.gv.at, Bundesministerium für Finanzen,
Aktualisierungen
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